Häufige Fragen
Ab wann ist die Wohnung frei?
Ab dem 1. Oktober 2026.
Was ist in der Miete enthalten?
Alles außer Reinigung: die möblierte Wohnung, Heizung, Wasser, Strom und Internet. Keine Nebenkostenabrechnung, keine Nachzahlung. Reinigung und Wäschewechsel buchen Sie dazu, wenn Sie sie wollen.
Wie lange muss ich mindestens bleiben?
Sechs Monate. Nach oben gibt es keine Grenze.
Was passiert, wenn mein Projekt länger dauert?
Sagen Sie uns spätestens acht Wochen vor Vertragsende Bescheid, dann verlängern wir. Die Miete bleibt in den ersten zwölf Monaten unverändert.
Wie hoch ist die Kaution, und wann zahle ich sie?
2.500 €, fällig vor dem Einzug, auf Wunsch in drei Monatsraten. Sie wird getrennt von unserem Vermögen angelegt und verzinst. Statt einer Zahlung nehmen wir auch eine Bürgschaft Ihrer Bank oder Ihres Arbeitgebers. Vor der Vertragsunterschrift zahlen Sie nichts.
Kann ich mich unter dieser Adresse anmelden?
Ja, als Haupt- oder als Nebenwohnsitz. Die Wohnungsgeberbestätigung bekommen Sie bei der Schlüsselübergabe. Ihr Name kommt an die Wohnungstür und an den Briefkasten.
Fällt Zweitwohnungssteuer an?
Wenn Sie Kiel als Nebenwohnsitz anmelden und Ihren Hauptwohnsitz woanders behalten, erhebt die Stadt Kiel eine Zweitwohnungsteuer. Die Höhe und die Anmeldung regelt die Stadt direkt; wir sind daran nicht beteiligt. Fragen Sie dazu bitte beim Amt für Finanzwirtschaft nach oder sprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung — bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung lässt sich vieles davon geltend machen.
Bekomme ich eine Rechnung, die mein Arbeitgeber akzeptiert?
Ja, auf Wunsch ausgestellt auf Ihren Arbeitgeber. Miete und Reinigung stehen als getrennte Positionen darauf.
Gibt es den Vertrag auch auf Englisch?
Ja.
Kann Besuch übernachten?
Ja. Die Couch im Wohnzimmer lässt sich als Gästebett nutzen. Die Wohnung ist für ein bis zwei Personen gedacht.
Wie ruhig ist es?
Die Wohnung liegt im ersten Obergeschoss im linken Flügel: eine Wohnung darüber, eine darunter, auf einer Seite kein Nachbar. Wohnzimmer und Schlafzimmer liegen zur Straße, die Küche zum Hof. Bei geschlossenen Fenstern hört man von draußen so gut wie nichts; bei offenem Fenster hört man Autos über das Kopfsteinpflaster fahren. Im Haus wohnen überwiegend die Eigentümer selbst.
Ich arbeite im Schichtdienst. Kann ich hier tagsüber schlafen?
Ja. Das Schlafzimmer lässt sich vollständig verdunkeln, und es grenzt an das Schlafzimmer der Nachbarwohnung, nicht an deren Wohnraum. Bei geschlossenem Fenster hört man von der Straße so gut wie nichts. Im Haus arbeitet außerdem jemand im Schichtdienst — Sie sind damit nicht der Erste.
Kann ich das Schlafzimmer verdunkeln?
Ja, vollständig.
Wo kommt Gepäck hin, wo mein Fahrrad?
Koffer und alles, was Sie nicht täglich brauchen, können Sie auf dem Dachboden unterstellen. Für Fahrräder gibt es einen Fahrradraum.
Ich brauche einen größeren Schreibtisch. Geht das?
Sagen Sie es vor dem Einzug, wir richten das ein.
Gibt es einen Parkplatz?
Einen privaten Stellplatz gibt es nicht. Kostenfrei parken Sie in der Straße, ein Parkausweis ist nicht nötig.
Wen rufe ich an, wenn etwas kaputtgeht?
Uns, unter +49 177 3161464, auch abends und am Wochenende. Bei Heizung, Wasser oder Strom zusätzlich den Hausmeister und die Hausverwaltung. Beide Nummern bekommen Sie bei der Schlüsselübergabe.